Sie brauchen Hilfe von einem Rechtsanwalt?>> Klicken Sie hier!
In Gesetzen suchen:
BGB § 1409 Beschränkung der Vertragsfreiheit
[ Auszug: (1) Der Güterstand kann nicht durch Verweisung auf nicht mehr geltendes oder ausländisches Recht bestimmt werden ... ]
[ Buch 1 Allgemeiner Teil(BGB) ] [ Buch 2 Recht der Schuldverhältnisse(BGB) ] [ Buch 3 Sachenrecht(BGB) ] [ Buch 4 Familienrecht(BGB) ] [ Buch 5 Erbrecht(BGB) ]
[ BGB Ehevertrag, Vertragsfreiheit ] [ BGB Beschränkung der Vertragsfreiheit ] [ BGB Form ] [ BGB Eheverträge beschränkt Geschäftsfähiger und Geschäftsunfähiger ] [ BGB Wirkung gegenüber Dritten ] [ BGB Widerruf der Überlassung der Vermögensverwaltung ]